Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
SAX mediaproductions Inh. Dominik Sax (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots (auch per E-Mail) zustande.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
4. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Tagessatzes.
Der Tagessatz umfasst einen Einsatz mit einer Kalkulationsgrundlage von bis zu 10 Stunden.
Überschreitet der Einsatz diese Kalkulationsgrundlage um mehr als 15 Minuten, wird der entstehende Mehraufwand mit 12 % des vereinbarten Tagessatzes je angefangener Stunde berechnet.
Ab einer Einsatzdauer von mehr als 14 Stunden 15 Minuten wird ein zusätzlicher Tagessatz berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungsziel: 14 Tage ohne Abzug
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen
6. Stornierung
Bei Absage durch den Auftraggeber:
ab 7 Tage vor Termin: 100 % des Auftragswertes
7. Einsatz und Verzögerungen
Der Einsatz beginnt mit dem Eintreffen am Einsatzort.
Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.Der vereinbarte Tagessatz umfasst einen Einsatz entsprechend der in Ziffer 4 genannten Kalkulationsgrundlage.
Darüber hinaus entstehender Mehraufwand wird gemäß Ziffer 4 vergütet.
8. Reise- und Nebenkosten
Fahrtkosten: 0,40 €/km
Spesen: 14 € pro Tag, sofern vom Auftraggeber keine angemessene Verpflegung (z. B. Catering oder vergleichbare Verpflegung) zur Verfügung gestellt wird.
Übernachtung wird vom Auftraggeber gestellt oder übernommen.
Reisezeit gilt nicht als Arbeitszeit.
Der Auftraggeber stellt am Einsatzort eine kostenfreie und für das eingesetzte Fahrzeug geeignete Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe des Einsatzortes zur Verfügung.
Ist dies nicht möglich, trägt der Auftraggeber die tatsächlich anfallenden Parkgebühren und sonstigen notwendigen Parkkosten.
9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für:
Zugang zum Veranstaltungsort
Stromversorgung
sichere Arbeitsbedingungen
10. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Keine Haftung für:
Folgeschäden
entgangenen Gewinn
11. Equipment
Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers
Auftraggeber haftet für Schäden oder Verlust, sofern nicht vom Auftragnehmer verursacht
12. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht.
Bereits entstandene Kosten sind zu tragen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand: Sitz des Auftragnehmers (Landshut)