Allgemeine

Geschäftsbedingungen

(AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
SAX mediaproductions Inh. Dominik Sax (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots (auch per E-Mail) zustande.

3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Tagessatzes.

Der Tagessatz umfasst einen Einsatz mit einer Kalkulationsgrundlage von bis zu 10 Stunden.

Überschreitet der Einsatz diese Kalkulationsgrundlage um mehr als 15 Minuten, wird der entstehende Mehraufwand mit 12 % des vereinbarten Tagessatzes je angefangener Stunde berechnet.

Ab einer Einsatzdauer von mehr als 14 Stunden 15 Minuten wird ein zusätzlicher Tagessatz berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

  • Zahlungsziel: 14 Tage ohne Abzug

  • Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.

  • Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen

6. Stornierung

Bei Absage durch den Auftraggeber:
ab 7 Tage vor Termin: 100 % des Auftragswertes

7. Einsatz und Verzögerungen

  • Der Einsatz beginnt mit dem Eintreffen am Einsatzort.
    Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • Der vereinbarte Tagessatz umfasst einen Einsatz entsprechend der in Ziffer 4 genannten Kalkulationsgrundlage.

  • Darüber hinaus entstehender Mehraufwand wird gemäß Ziffer 4 vergütet.

8. Reise- und Nebenkosten

  • Fahrtkosten: 0,40 €/km

  • Spesen: 14 € pro Tag, sofern vom Auftraggeber keine angemessene Verpflegung (z. B. Catering oder vergleichbare Verpflegung) zur Verfügung gestellt wird.

  • Übernachtung wird vom Auftraggeber gestellt oder übernommen.

  • Reisezeit gilt nicht als Arbeitszeit.

Der Auftraggeber stellt am Einsatzort eine kostenfreie und für das eingesetzte Fahrzeug geeignete Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe des Einsatzortes zur Verfügung.
Ist dies nicht möglich, trägt der Auftraggeber die tatsächlich anfallenden Parkgebühren und sonstigen notwendigen Parkkosten.

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für:

  • Zugang zum Veranstaltungsort

  • Stromversorgung

  • sichere Arbeitsbedingungen

10. Haftung

  • Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • Keine Haftung für:

    • Folgeschäden

    • entgangenen Gewinn

11. Equipment

  • Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers

  • Auftraggeber haftet für Schäden oder Verlust, sofern nicht vom Auftragnehmer verursacht

12. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht.
Bereits entstandene Kosten sind zu tragen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand: Sitz des Auftragnehmers (Landshut)